Gegenstand der Arbeit sind die Moglichkeiten und Grenzen der einseitigen Anderung von Arbeitsbedingungen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht. Hierzu wird zunachst die Effektivitat der verschiedenen Anderungsinstrumente untersucht. Der Teilzeitanspruch des Arbeitnehmers nach 8 TzBfG wird zudem im Hinblick auf seine Vereinbarkeit mit der Verfassung erortert. Im Anschluss daran werden die Anderungsbedurfnisse und -befugnisse der Vertragsparteien gegenubergestellt. Hier zeigt sich die Notwendigkeit einer Reform des Rechts der einseitigen Anderung von Arbeitsbedingungen. Nach der Diskussion...
Gegenstand der Arbeit sind die Moglichkeiten und Grenzen der einseitigen Anderung von Arbeitsbedingungen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmersicht. Hierz...