Der Autor untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen es statthaft ist, durch individuelle Bundnisse fur Arbeit, unter Anwendung des Gunstigkeitsprinzips von tariflichen Standards abzuweichen. Soweit keine tarifliche Offnungsklausel vorliegt, muss die Regelung gemass 4 Abs. 3 TVG fur den Arbeitnehmer gunstiger sein. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass untertarifliche Leistungen durch zugesicherte Beschaftigungsgarantien kompensiert werden konnen. Eine derartige individualvertragliche Vereinbarung kann aus Sicht des betroffenen Arbeitnehmers innerhalb bestimmter Grenzen gunstiger als...
Der Autor untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen es statthaft ist, durch individuelle Bundnisse fur Arbeit, unter Anwendung des Gunstigkeits...