Das Gesetz uber den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstucken an die fruheren Eigentumer vom 15. Juli 1996 (Mauergrundstucksgesetz) geht von der Wirksamkeit der Enteignung der sogenannten Mauergrundstucke aus und qualifiziert die innerstadtische Sektorengrenze Berlins entsprechend der Rechtsauffassung der DDR als Staatsgrenze. In der Konsequenz erhalten die Betroffenen lediglich ein Ruckkaufrecht. Die Arbeit untersucht die fur die Zuordnung der Mauergrundstucke massgeblichen verfassungsrechtlichen Vorgaben, an denen sich auch das Mauergrundstucksgesetz messen lassen muss. Daruber hinaus wird...
Das Gesetz uber den Verkauf von Mauer- und Grenzgrundstucken an die fruheren Eigentumer vom 15. Juli 1996 (Mauergrundstucksgesetz) geht von der Wirksa...