Seit Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuchs hat das Rechtsinstitut der richterlichen Inhaltskontrolle von Vertragen stetig an Bedeutung gewonnen. Auf der Grundlage hochstrichterlicher Entscheidungen aus den Jahren 2001 und 2004 haben sich in jungerer Zeit auch spezielle Grundsatze zur Inhaltskontrolle von Ehevertragen etabliert. Nach diesen werden Ehevertrage einer jeweils an einem Kernbereich von Scheidungsfolgen orientierten Wirksamkeitskontrolle nach 138 BGB und einer Ausubungskontrolle am Massstab des 242 BGB unterworfen. Angesichts der vielfachen Verbindungen zwischen Ehe- und...
Seit Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuchs hat das Rechtsinstitut der richterlichen Inhaltskontrolle von Vertragen stetig an Bedeutung gewonnen. ...