Die Praklusion von Gestaltungsrechten nach 767 Abs. 2 ZPO gehort zu den klassischen Streitfragen an der Schnittstelle zwischen materiellem Recht und Zivilprozessrecht. Seit mehr als hundert Jahren vertritt die von der uberwiegenden Literatur heftig kritisierte Rechtsprechung den Standpunkt, dass Gestaltungsrechte nicht mehr ausgeubt werden konnen, wenn ein rechtskraftiges Urteil ergangen ist. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, diese Rechtsprechung kritisch zu untersuchen. Zentral fur die Untersuchung ist die Frage nach dem Umfang der Rechtskraft. Insbesondere fur die Praxis von grosser...
Die Praklusion von Gestaltungsrechten nach 767 Abs. 2 ZPO gehort zu den klassischen Streitfragen an der Schnittstelle zwischen materiellem Recht und Z...