Im Zivilrecht bietet das BGB einen Rechtsrahmen fur die typischen Vertrage. Im Verwaltungsrecht gibt es lediglich die Vorschriften der 54 ff. VwVfG / 53 ff. SGB X sowie die Regelungen in den Spezialgesetzen. Ein -Verwaltungsvertragsrecht- hat andere Anforderungen zu erfullen, weil Verwaltungstrager (z. B. Krankenkassenverbande) keine Vertragsfreiheit geniessen und als Hoheitstrager gebunden sind, z. B. an Grundrechte (der Vertragspartner, der nicht Vertragsbeteiligten bei den Normenvertragen). Die Verfasserin untersucht die spezialgesetzlichen Vertragsregelungen des Kranken-,...
Im Zivilrecht bietet das BGB einen Rechtsrahmen fur die typischen Vertrage. Im Verwaltungsrecht gibt es lediglich die Vorschriften der 54 ff. VwVfG / ...