Verlangt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den privat genutzten Dienstwagen, das privat genutzte Notebook und/oder das privat genutzte Mobiltelefon heraus, birgt dies erhebliches Konfliktpotential, gerade im Rahmen der Beendigung des Arbeitsverhaltnisses. Die Ausarbeitung erortert vertragliche Gestaltungsmoglichkeiten von Herausgabeanspruchen bei auch zur privaten Nutzung uberlassenen Arbeitsmitteln. Schwerpunkt der Ausarbeitung ist die Beantwortung der Frage, ob das Zuruckbehaltungsrecht bei auch zur privaten Nutzung uberlassenen Arbeitsmitteln arbeitsvertraglich, durch Betriebsvereinbarung...
Verlangt der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer den privat genutzten Dienstwagen, das privat genutzte Notebook und/oder das privat genutzte Mobiltelefon her...