Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten -Selbsteinschatzung- in Hinblick auf Art. 81 EG zu prufen. Dabei ist die Gruppenfreistellungsverordnung Technologietransfer (VO 772/2004) der Europaischen Kommission zu beachten. Weitere Anhaltspunkte bieten die Leitlinien fur Technologietransfer-Vereinbarungen sowie die bisherige Entscheidungspraxis der Gemeinschaftsgerichte und der Europaischen Kommission. Der Autor analysiert zunachst die fur die Selbsteinschatzung zur Verfugung stehenden Erkenntnisquellen...
Seit der Reform des EG-Kartellrechts zum 1. Mai 2004 sind Patentlizenzvereinbarungen von den Unternehmen im Rahmen einer so genannten -Selbsteinschatz...