Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Regelung von offentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensubernahmen in Kraft getreten und mit ihm die Bestimmungen der 327a ff AktG. Mit dieser Regelung ermoglicht der Gesetzgeber erstmals im deutschen Recht einer herrschenden Gesellschaft, Streubesitzaktionare zwangsweise aus ihrer Gesellschaft auszuschliessen. Das neue Rechtsinstitut stosst unter den Hauptaktionaren deutscher Aktiengesellschaften auf regen Zuspruch: Allein im Jahre seiner Einfuhrung liessen sie auf 79 Hauptversammlungen borsennotierter...
Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 ist das Gesetz zur Regelung von offentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensubernahmen in Kr...