Die Absicht der hier vorgelegten Abhandlung ist, einen der wesentlichsten Abschnitte der antiken Geschichte, den Aufstieg Roms zur Weltmacht, nach dem ihm angemessenen Massstabe historisch-kritisch zu untersuchen. Das bedeutet, die Vorgange nicht in erster Linie formaljuristisch, sondern poli tisch zu sehen und zu beurteilen, handelt es sich doch um ein eminent poli tisches Geschehen, nicht um einen Abschnitt der Rechtsgeschichte. Wenn die Ergebnisse, zu, denen der Verfasser gelangt ist, von der zur Zeit weithin geltenden Beurteilung abweichen, so war dafur nicht der Wunsch mass gebend, "der...
Die Absicht der hier vorgelegten Abhandlung ist, einen der wesentlichsten Abschnitte der antiken Geschichte, den Aufstieg Roms zur Weltmacht, nach dem...