Examensarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Vertragsgestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit gehoren zu den Grundproblemen des Gesellschaftsrechts. Dies gilt sowohl fur Personengesellschaften als auch fur Kapitalgesellschaften . Wesentliche Unterschiede bestehen jedoch in der gesetzlichen Ausgangslage dieser beiden Gesellschaftsformen, v.a. im Hinblick auf das Verhaltnis zwischen Mehrheit und Minderheit. Wahrend bei...
Examensarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Univers...
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich VWL - Umweltokonomie, Note: 1,3, Universitat Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beleuchtet den Treibhauseffekt aus einer okonomischen Perspektive heraus. Dabei soll gezeigt werden, warum es so schwierig ist, die Emission von Treibhausgasen gemeinschaftlich zu beschranken, es aber dennoch zwingend notwendig ist. Zu Anfang werden in Abschnitt 2 noch einige Begrifflichkeiten und wirtschaftstheoretische Grundlagen erklart, die im spateren Verlauf der Arbeit helfen sollen, die okonomische Seite des Klimawandels besser zu...
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich VWL - Umweltokonomie, Note: 1,3, Universitat Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arb...
Aufgrund europaischer Richtliniengesetzgebung hat der deutsche Gesetzgeber auf der Grundlage des Dritten Gesetzes zur Anderung des Umwandlungsgesetzes in 62 UmwG einen neuen Absatz 5 eingefugt und damit eine weitere Moglichkeit des Hinausdrangens von Minderheitsaktionaren aus einer Aktiengesellschaft geschaffen. Der neu geschaffene verschmelzungsrechtliche Squeeze-out weist dabei, neben der Verknupfung des Ausschlusses der Minderheitsaktionare mit einer Konzernverschmelzung zweier Aktiengesellschaften, die Besonderheit eines erniedrigten Beteiligungsquorums von lediglich 90% des...
Aufgrund europaischer Richtliniengesetzgebung hat der deutsche Gesetzgeber auf der Grundlage des Dritten Gesetzes zur Anderung des Umwandlungsgesetzes...