ISBN-13: 9783640821495 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 56 str.
Examensarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 14, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Vertragsgestaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: Konflikte zwischen Mehrheit und Minderheit gehoren zu den Grundproblemen des Gesellschaftsrechts. Dies gilt sowohl fur Personengesellschaften als auch fur Kapitalgesellschaften . Wesentliche Unterschiede bestehen jedoch in der gesetzlichen Ausgangslage dieser beiden Gesellschaftsformen, v.a. im Hinblick auf das Verhaltnis zwischen Mehrheit und Minderheit. Wahrend bei Kapitalgesellschaften kraft Gesetzes das Mehrheitsprinzip gilt und zum Schutze der Minderheit vor der Mehrheit eine Vielzahl von Vorschriften vorgesehen sind, stellt sich die Situation im Personengesellschaftsrecht grundlegend anders dar. Hier geht das Gesetz grds. davon aus, dass alle Beschlusse der Gesellschafter einstimmig gefasst werden und verzichtet dabei weitestgehend auf einen gesetzlichen Minderheitenschutz . Das Einstimmigkeitsprinzip wird jedoch oftmals den Erfordernissen nach einem flexiblen Beschlussverfahren nicht gerecht. Daher sehen Gesellschaftsvertrage von Personengesellschaften regelmaig Mehrheitsklauseln vor. Die vorliegende Arbeit beschaftigt sich mit dem daraus erwachsenden Spannungsverhaltnis zwischen Minderheitenschutz und Mehrheitsmacht im Personengesellschaftsrecht. Dabei wird mit der Mehrheitsklausel die Legitimationsgrundlage des Mehrheitsbeschlusses untersucht. Auf Fragen, die mit dem konkreten Mehrheitsbeschluss einhergehen, wird daher nur am Rande eingegangen. Das Ziel der Arbeit ist es, den Bedeutungsgehalt der Mehrheitsklausel herauszuarbeiten, die im Wesentlichen ungeschriebenen Schranken der Mehrheitsmacht auf Klauselebene zu nennen, zu untersuchen und die aus ihnen fur die Mehrheitsklausel folgenden Gestaltungsfaktoren zu bezeichnen und zueinander ins Verhaltnis zu setzen, um eine diesen gerecht werdende Gestaltungsmoglichkeit aufzuzeigen.