In dem Wissenschaftsbereich, aus dem die Dissertation von Frau Heinemann e- standen ist, bin ich fachfremd. Dies gilt allerdings nicht fur die Fragestellung, die die Autorin mit ihrer Forschung angeht, namlich Wissenssysteme wie z.B. die Strafi- verkehrsordnung oder das sprachlich geregelte Rentensystem ubersichtlicher und auch zuganglicher zu gestalten. Zudem verfolge ich die Arbeit der beiden betr- enden Referenten, der Kollegen Wedekind und Ortner schon lange Zeit, und ich war Mitglied der Prufungskommission, die Frau Heinemanns Disputation zu bew- ten hatte. Die Voraussetzungen fur ein...
In dem Wissenschaftsbereich, aus dem die Dissertation von Frau Heinemann e- standen ist, bin ich fachfremd. Dies gilt allerdings nicht fur die Fragest...