Grundstucke vererben und verschenken kaum ein Thema, das im Steuerrecht so intensiv d- kutiert wird wie dieses. Der mit Spannung erwartete Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1 vom 07.11.2006 hat nun wie erwartet die Wende eingelautet: Die erhebliche Begunstigung der unentgeltlichen Ubertragung von Grundstucken bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist v- fassungswidrig. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis Ende 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu erlassen mit Grundstuckswerten, die annahernd den Verkehrswerten entsprechen. Ungewiss ist, ab wann die neuen Regelungen angewendet...
Grundstucke vererben und verschenken kaum ein Thema, das im Steuerrecht so intensiv d- kutiert wird wie dieses. Der mit Spannung erwartete Beschluss d...