Die Abgrenzung zwischen selbststandiger und unselbststandiger Erwerbstatigkeit ist nicht nur im Privatrecht und Steuerrecht von Belang, sondern ganz besonders im Sozialversicherungsrecht. So gehort die Abgrenzung zu den schwierigsten und aufwendigsten Rechtsfragen im Beitragswesen. Mangels einer gesetzlichen Definition der Begriffe "selbststandig" und "unselbststandig erwerbend," war es an der Praxis, Abgrenzungskriterien fur die Bestimmung des Beitragsstatuts zu entwickeln. In uber 200 hochstrichterlichen Urteilen etablierten sich im Laufe der Jahre zahlreiche Grundsatze und...
Die Abgrenzung zwischen selbststandiger und unselbststandiger Erwerbstatigkeit ist nicht nur im Privatrecht und Steuerrecht von Belang, sondern ganz b...