ISBN-13: 9783639371659 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 104 str.
ISBN-13: 9783639371659 / Niemiecki / Miękka / 2011 / 104 str.
Die Abgrenzung zwischen selbststandiger und unselbststandiger Erwerbstatigkeit ist nicht nur im Privatrecht und Steuerrecht von Belang, sondern ganz besonders im Sozialversicherungsrecht. So gehort die Abgrenzung zu den schwierigsten und aufwendigsten Rechtsfragen im Beitragswesen. Mangels einer gesetzlichen Definition der Begriffe "selbststandig" und "unselbststandig erwerbend," war es an der Praxis, Abgrenzungskriterien fur die Bestimmung des Beitragsstatuts zu entwickeln. In uber 200 hochstrichterlichen Urteilen etablierten sich im Laufe der Jahre zahlreiche Grundsatze und Abgrenzungsmerkmale fur die Bestimmung des Beitragsstatuts. Diese werden in der vorliegenden Arbeit aufgezeigt und diskutiert. Des weiteren wird die Tatigkeit des Verwalters einer Stockwerkeigentumergemeinschaft aus sozialversicherungs- rechtlicher Sicht besprochen. Dabei wird sich zeigen, dass diese Tatigkeit einen Grenzfall darstellen kann. Schliesslich konnen die Grosse der Liegenschaft und die damit einhergehende wirtschaftliche Abhangigkeit des Verwalters einen massgebenden Einfluss auf das Beitragsstatut nehmen."
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit ist nicht nur im Privatrecht und Steuerrecht von Belang, sondern ganz besonders im Sozialversicherungsrecht. So gehört die Abgrenzung zu den schwierigsten und aufwendigsten Rechtsfragen im Beitragswesen. Mangels einer gesetzlichen Definition der Begriffe "selbstständig" und "unselbstständig erwerbend", war es an der Praxis, Abgrenzungskriterien für die Bestimmung des Beitragsstatuts zu entwickeln. In über 200 höchstrichterlichen Urteilen etablierten sich im Laufe der Jahre zahlreiche Grundsätze und Abgrenzungsmerkmale für die Bestimmung des Beitragsstatuts. Diese werden in der vorliegenden Arbeit aufgezeigt und diskutiert. Des weiteren wird die Tätigkeit des Verwalters einer Stockwerkeigentümergemeinschaft aus sozialversicherungs- rechtlicher Sicht besprochen. Dabei wird sich zeigen, dass diese Tätigkeit einen Grenzfall darstellen kann. Schliesslich können die Grösse der Liegenschaft und die damit einhergehende wirtschaftliche Abhängigkeit des Verwalters einen massgebenden Einfluss auf das Beitragsstatut nehmen.