Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Arbeitsrechtliches Praktikerseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Es mag auf den ersten Blick paradox anmuten, dass in Gerichtsprozessen Beweise vorgelegt werden, die eine Tatsache untermauern, die dann spater vom Gericht aber nicht zur Urteilsfindung berucksichtigt werden durfen. Ziel eines jeden Prozesses, so die landlaufige Meinung, durfte es ja sein, einen Streit nach den tatsachlich vorliegenden Tatsachen - mithin "gerecht" zu entscheiden. Mussen Tatsachen...
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Arbeitsrechtlic...