ISBN-13: 9783640395460 / Niemiecki / Miękka / 2009 / 76 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 13 Punkte, Universitat Bayreuth, Veranstaltung: Arbeitsrechtliches Praktikerseminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Es mag auf den ersten Blick paradox anmuten, dass in Gerichtsprozessen Beweise vorgelegt werden, die eine Tatsache untermauern, die dann spater vom Gericht aber nicht zur Urteilsfindung berucksichtigt werden durfen. Ziel eines jeden Prozesses, so die landlaufige Meinung, durfte es ja sein, einen Streit nach den tatsachlich vorliegenden Tatsachen - mithin "gerecht" zu entscheiden. Mussen Tatsachen dann vom Gericht bei der Entscheidung ignoriert werden so scheint die gefundene Entscheidung auf den ersten Blick nicht der Sache der Gerechtigkeit dienlich sein zu konnen. Wird die Materie des Prozessrechts - gleich ob in verwaltungsrechtlicher, strafrechtlicher oder, was Thema der vorliegenden Arbeit ist, in der besonderen zivilrechtlichen Einzelauspragung des Arbeitsgerichtsprozessrechts - dann aber eingehender betrachtet, so tut sich ein weites Feld von Fallen auf, in denen Gerechtigkeit scheinbar anders als durch die schiere Wahrheitsfindung hergestellt werden soll. Insbesondere das Arbeitsrecht und sein Verfahrensrecht bieten durch ihre, zum groen Teil eine einseitige Machtausubung des Arbeitsgebers beschranken wollende Zielsetzung vielerlei Moglichkeit, dass Schutzgesetze, die zu Gunsten des Arbeitnehmers wirken sollen, in Konfliktfallen zum Zwecke der Beweissicherung verletzt werden. In welchen Fallen ein solcher Versto gegen die Rechtsordnung - ob einfachgesetzlicher oder grundrechtlicher Auspragung - mit einem Verwertungsverbot im Arbeitsgerichtsprozess sanktioniert werden muss, und worauf Schrifttum und Rechtsprechung diese Folgerung stutzen ist Gegenstand der Darstellung dieser Arbeit.