Der Verfasser ist auch in der 3. Auflage seiner bewahrten Ausfuhrungen dem Anliegen gerecht geworden, die sprode Materie der Vorschriften fur samtliche Versicherungszweige didaktisch aufzubereiten und durch eine ubersichtliche Gliederung des Stoffes leichter zuganglich zu machen."
Der Verfasser ist auch in der 3. Auflage seiner bewahrten Ausfuhrungen dem Anliegen gerecht geworden, die sprode Materie der Vorschriften fur samtlich...
Systematische Darstel/ungen des Allgemeinen Versicherungsvertragsrecbt:: . sind rar. keine ist auf die Spezialbediirfnisse des Versicherungskaufmanns. der sich zum Versicberungs fachwirt oder zum Versicherungsbetriebswirt (D VA) weiterbilden will. zugeschuittell.. Desbalb diirfte fiir einen Grundrij1 des Versicberul1gS1lutragsrechJ.s.. der insbesondere die eben angefiibrten Personenkreise anspricht, ein Bediirfnis bestehen; Die Darstel/ung schlieftt sich an das u Versicherungsvertragsrecht" meines Lehrers HJJJJ.S. Mo'ller an, das letztlich in 3. Auflage 1977 erschiene.n_is.t..Seither hat die...
Systematische Darstel/ungen des Allgemeinen Versicherungsvertragsrecbt:: . sind rar. keine ist auf die Spezialbediirfnisse des Versicherungskaufmanns....
Rund sieben Jahre sind vergangen, seit meine Beitrage "Handelsrecht" und "Wertpapierrecht" in der 2. Auflage des Versicherungswirtschaftlichen Studienwerks erschienen sind. Angesichts verschiedener Gesetzesande rungen und der Entwicklung der Judikatur auf diesen beiden Gebieten war eine uberarbeitung notwendig. Dabei erschien es dem Verlag, den Herausgebern und dem Autor ratsam, die beiden Teile Handelsrecht und Wertpapierrecht wegen ihres inneren Zusammenhangs zu ein e m Buch zu vereinigen. Der Leser wird schon bei der Lekture der ersten Seiten merken, dass das Buch auf die praktischen...
Rund sieben Jahre sind vergangen, seit meine Beitrage "Handelsrecht" und "Wertpapierrecht" in der 2. Auflage des Versicherungswirtschaftlichen Studien...
Lernziele: 1. Rechtsquellen des Handelsrechts schildern. 2. Gewohnheitsrecht, Handelsbrauch und Allgemeine Geschaftsbedingungen ge geneinander abgrenzen. Fur jeden in der Versicherungswirtschaft Tatigen sind Grundkenntnisse im Handelsrecht unerlasslich. Auf Schritt und Tritt begegnen ihm Erscheinungen, die er nur verstehen kann, wenn er wenigstens mit den Wesenzugen des Handelsrechts vertraut ist. Die Ver sicherungsunternehmen sind in aller Regel Kaufleute, wovon noch zu sprechen sein wird. An die Beteiligung von Kaufleuten knupft das HGB seine Regeln, wie die Uberschrift zum 1. Buch und 343...
Lernziele: 1. Rechtsquellen des Handelsrechts schildern. 2. Gewohnheitsrecht, Handelsbrauch und Allgemeine Geschaftsbedingungen ge geneinander abgrenz...