Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Hochschule fur Angewandte Wissenschaften Hamburg (Wirtschaft und Soziales), Sprache: Deutsch, Abstract: Laut 71 Absatz 2 Satz 1 JGG kann "ein Richter (...) die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe anordnen, wenn dies auch im Hinblick auf die zu erwartenden Manahmen geboten ist, um den Jugendlichen vor einer weiteren Gefahrdung seiner Entwicklung, insbesondere vor der Begehung neuer Straftaten, zu bewahren." In Rheinland-Pfalz kam es im Marz 1988 zu einer Ubereinkunft des Ministeriums der Justiz...
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Hochschule fur Angewandte Wissenschaften Hamburg (Wirtschaft und Soziales), Sprache:...