ISBN-13: 9783656754237 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 20 str.
ISBN-13: 9783656754237 / Niemiecki / Miękka / 2014 / 20 str.
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Hochschule fur Angewandte Wissenschaften Hamburg (Wirtschaft und Soziales), Sprache: Deutsch, Abstract: Laut 71 Absatz 2 Satz 1 JGG kann "ein Richter (...) die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe anordnen, wenn dies auch im Hinblick auf die zu erwartenden Manahmen geboten ist, um den Jugendlichen vor einer weiteren Gefahrdung seiner Entwicklung, insbesondere vor der Begehung neuer Straftaten, zu bewahren." In Rheinland-Pfalz kam es im Marz 1988 zu einer Ubereinkunft des Ministeriums der Justiz und des Ministeriums fur Soziales und Familie uber die Grundsatze der Heimunterbringung gema 72 Abs. 3 und 71 Abs. 2 JGG. Darin hie es unter anderem, dass bei der Entscheidung uber ein geeignetes Heim die "nach Lage des Falles erforderlichen Sicherungen und Vorkehrungen, die ein Entweichen des Jugendlichen unwahrscheinlich machen oder verhindern" von Bedeutung waren. Auerdem kann der Richter "die Anordnung der Heimerziehung von besonderen Absprachen mit der Heimleitung uber Vorkehrungen fur die Unterbringung und Beaufsichtigung des Jugendlichen abhangig machen." Doch heit es seit 1990 in Satz 3 des 71 Abs. 2 JGG: "Die Ausfuhrung der einstweiligen Unterbringung richtet sich nach den fur das Heim der Jugendhilfe geltenden Regelungen." Im Marz 2009 veroffentlichten das Justizministerium und das Ministerium fur Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Konzeption zur "einstweiligen Unterbringung von Jugendlichen in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe ( 72 Abs. 4 i. v. M. 71 Abs. 2 JGG i. V. m. 34 SGB VIII)." Laut dieser Konzeption wird es nicht fur notig gehalten, dass die Unterbringung des Jugendlichen in einer fluchtsicheren Einrichtung erfolgt. Die Meinungen zur moglichen Umsetzung von 71 Abs. 2 JGG gehen auch heute noch auseinander. Diese Arbeit setzt sich erst mit dem Anwendungsbereich und den notigen Vora