Die vorliegende Publikation befat sich in ihrer Thematik mit audiologischen Problemen, ohne deren Kenntnis der arztliche Gutachter, der Larmschwerhorigkeitsgutachten erstatten soll, nicht in der Lage ist, seiner Aufgabe gerecht zu werden. Nach der Weiterbildungsordnung mute jeder HNO-Arzt in der Lage sein, Gutachten - also auch Larmgutachten - zu erstatten. In den letzten Jahren wird aber immer deutlicher, da nicht wenigen Arzten zwar die Facharztanerkennung zuerkannt wird, deren Kenntnisse auf audiologischem Gebiet aber kaum fur die Praxis geschweige denn fur die Gutachtenerstellung...
Die vorliegende Publikation befat sich in ihrer Thematik mit audiologischen Problemen, ohne deren Kenntnis der arztliche Gutachter, der Larmschwerhori...