Die Untersuchung befa t sich mit der r ckwirkenden Beseitigung von Rechtsscheintatbest nden. Er rtert werden zurechenbar gesetzte Scheintatbest nde aus dem Recht der Stellvertretung, dem Handelsrecht, dem Recht der Forderungsabtretung und des gutgl ubigen Erwerbs von beweglichen Sachen sowie aus dem Wertpapierrecht. Der Verfasser wendet sich gegen die verbreitete Auffassung, da eine Anfechtung mit dem Wesen des Rechtsscheins nicht vereinbar sei und bef rwortet die grunds tzliche analoge Anwendbarkeit der Anfechtungsregeln auf die untersuchten Scheintatbest nde.
Die Untersuchung befa t sich mit der r ckwirkenden Beseitigung von Rechtsscheintatbest nden. Er rtert werden zurechenbar gesetzte Scheintatbest nde au...