Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt kaufmannischem Verhalten und kaufmannischen Werbemassnahmen Grenzen. Geschickte und attraktive Werbung steigert den Bekanntheitsgrad eines Unternehmens und seiner Produkte, lauft jedoch auch Gefahr, an wettbewerbsrechtliche Grenzen zu stossen bzw. sie zu uberschreiten. Hieraus konnen Unterlassungs- und Schadensersatzanspruche entstehen. Die Kenntnis der Moglichkeiten und Grenzen, die das UWG eroffnet bzw. setzt, ist auch bedeutsam, wenn verhindert werden soll, dass Mitbewerber durch unlauteres/irrefuhrendes Verhalten einen...
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt kaufmannischem Verhalten und kaufmannischen Werbemassnahmen Grenzen. Geschickte und attraktive ...