Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverstandlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des hochsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflut haben konnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 andert, liegt die Brisanz der Kontinuitat, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand. Andererseits ist bekannt, da es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich...
Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverstandlich dessen Urteile zitiert. Ob...