ISBN-13: 9783110130249 / Niemiecki / Twarda / 1992 / 276 str.
ISBN-13: 9783110130249 / Niemiecki / Twarda / 1992 / 276 str.
Der BGH hat sich vom Beginn seines Bestehens an als Nachfolger des Reichsgerichts verstanden und ganz selbstverstandlich dessen Urteile zitiert. Ob und wie der Nationalsozialismus die Rechtsprechung des hochsten deutschen Revisionsgerichts ab 1933 beeinflut haben konnte, wurde dabei nie problematisiert. Wenn sich die Judikatur des Reichsgerichts nachweisbar ab 1933 andert, liegt die Brisanz der Kontinuitat, in die sich der BGH hineinbegibt, auf der Hand.
Andererseits ist bekannt, da es in vielen Bereichen (etwa im Verwaltungsrecht) im Dritten Reich zu Modernisierungen kam. Lassen sich solche Veranderungen auch in der hochstrichterlichen Rechtsprechung zum materiellen Strafrecht erkennen? Der Autor meint, solche Entwicklungen feststellen zu konnen. Insbesondere geht es dabei um die Verstarkung der Ergebnisorientierung der Rechtsprechung. Formale Grenzen werden nach 1933 von der Rechtsprechung uberschritten, um gewollte Ergebnisse herstellen zu konnen. Der Zugewinn an Richtermacht, der damit verbunden war, wurde vom BGH nicht mehr aufgegeben.