Die Arbeit widmet sich dem Rechtsvergleich der Frauenforderung im deutschen und europaischen offentlichen Dienst. Die Fortschritte des deutschen und europaischen Gesetzgebers bei der Herstellung faktischer Gleichberechtigung der Geschlechter sind durch den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 GG und der Art. 2, 3 Abs. 2, 13, 137 Abs. 1 und 141 EGV gekennzeichnet. Die beiden grundsatzlich getrennt voneinander funktionierenden offentlichen Dienste ubernehmen dabei eine Vorreiterrolle. Hier konnten nicht nur Gemeinsamkeiten, sondern auch deutliche Unterschiede festgestellt werden, denn im EOD...
Die Arbeit widmet sich dem Rechtsvergleich der Frauenforderung im deutschen und europaischen offentlichen Dienst. Die Fortschritte des deutschen und e...