der Pflegeversicherung durch den Fortfall von bezahlten Fei ertagen. (5) Im Bereich der betrieblichen Sozialleistungen geht es vor allem um die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die gesetzliche Rege lung sah in der Bundesrepublik einen Anspruch auf Entgeltfort zahlung im Krankheitsfall in Hohe von 100 Prozent vom ersten Krankheitstag bis zur Hochstdauer von 6 Wochen vor. Durch Ge setz vom 1. Oktober 1996 wurde die Entgeltfortzahlung von 100 Prozent auf 80 Prozent abgesenkt. Zur Vermeidung dieser finan ziellen Einbusse kann fur je 5 Tage der Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit 1 Tag auf den...
der Pflegeversicherung durch den Fortfall von bezahlten Fei ertagen. (5) Im Bereich der betrieblichen Sozialleistungen geht es vor allem um die Lohnfo...