Mit der Einfuhrung der 6. KWG-Novelle wurde die Ausubung des Eigenhandels fur Institute an die Einhaltung zahlreicher bankenaufsichtsrechtlicher Anforderungen geknupft. Kleine und mittelgrosse Institute sind hiervon besonders betroffen, da das durch die Aufsichtsbehorde mit dieser Massnahme verfolgte Ziel die Sicherung der Soliditat des Finanzsystems im Zusammenhang mit hohen Investitionen in die konzeptionelle und technische Umsetzung der Nomenklatur steht. Die Uberlegungen der Institute, den Eigenhandel nur im Rahmen der Bagatellgrenzen auszuuben und mithin den Status eines...
Mit der Einfuhrung der 6. KWG-Novelle wurde die Ausubung des Eigenhandels fur Institute an die Einhaltung zahlreicher bankenaufsichtsrechtlicher Anfor...