Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechung, daB ein Gewinn erst beriicksiehtigt werden darf (und zugleieh beriicksichtigt werden muB), wenn er dem Grunde nach so gut wie sieher geworden ist. Aber es gibt nicht nur wichtige sekundare Gewinnrealisierungskriterien, insbesonde re die Quasiliquidisierung des Gewinns (was sich vor allem in dem gewohn heitsrechtlichen Gewinnrealisierungsaufschub bei Vermogensabglingen auf grund hoherer Gewalt bzw. behOrdlichen Eingriffs auBert), praktisch...
Gewinnrealisierungsprobleme gehOren zu den schwierigsten bilanzrechtlichen Fragen. Grundsatzlich gilt nach silindiger hOchstriehterlicher Rechtsprechu...