-Verbrechen durfen sich nicht lohnen-. Um dieses Ziel zu erreichen, enthalt das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften uber den Verfall und den Verfall von Wertersatz. Zugleich sieht die Strafprozessordnung bereits im Ermittlungsverfahren die Moglichkeit vor, entsprechende Vermogenswerte vorlaufig sicherzustellen. Soweit durch strafbare Handlungen erlangte Gewinne -abgeschopft- werden, soll dies dann auch noch vorrangig im Wege der sog. Ruckgewinnungshilfe den Geschadigten zugute kommen. Was passiert aber, wenn der Tater oder das von ihm zur Begehung der Straftaten gegrundete...
-Verbrechen durfen sich nicht lohnen-. Um dieses Ziel zu erreichen, enthalt das Strafgesetzbuch insbesondere Vorschriften uber den Verfall und den Ver...