Die Reformbedurftigkeit des deutschen Insolvenzrechts hatte sich in der Weltwirtschaftskrise herausgestellt. Mit Osterreich vereinbarte Deutschland 1930 eine Reform des Vergleichs-(Ausgleichs-)Rechts, die in dem Vergleichsrechtsausschuss der Akademie fur Deutsches Recht 1934 beraten wurde. Es folgten 1937/38 die Beratungen uber eine Reform des Konkursrechts im Konkursrechtsausschuss. Die Beratungen des Zwangsvollstreckungsrechts erfolgten auf der Basis des Entwurfs des Reichsjustizministeriums zu einer neuen Zivilprozessordnung von 1931 im Ausschuss fur Burgerliche Rechtspflege von 1934 bis...
Die Reformbedurftigkeit des deutschen Insolvenzrechts hatte sich in der Weltwirtschaftskrise herausgestellt. Mit Osterreich vereinbarte Deutschland 19...