Erwerbswirlschaftliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen unterliegen in einer Reihe von betriebswirtschaftlichen Probleme gleichen Grundsatzen. So gilt fur beide der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, d.h. ihre Sachziele (Erstel lung bestimmter Leistungen) mit dem sparsamsten Mitteleinsatz zu erreichen. Sie unterscheiden sich aber in einem wesentlichen Punkt voneinander. Erwerbswirlschaftliche U nternehmen unterliegen ohne Ausnahme dem Renta bilitatsprinzip. Sie mussen ihre gesamte Leistungserstellung und Leistungsver wertung auf den Markt ausrichten, von dem sie Gegenleistungen erhalten,...
Erwerbswirlschaftliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen unterliegen in einer Reihe von betriebswirtschaftlichen Probleme gleichen Grundsatzen. So...