Der Ruf nach einem schnelleren Eingreifen der Kartellbehörden bei drohenden Wettbewerbsschäden ist beinahe so alt wie die Kartellbehörden selbst. Insbesondere angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Wirtschaft erscheint ein solches noch dringlicher. Der deutsche Gesetzgeber hat 2021 mit der Neufassung von 32a GWB reagiert und die Anordnung kartellbehördlicher einstweiliger Maßnahmen erleichtert. Auch die Europäische Kommission hat sich vorgenommen, das seit seiner Normierung in Art. 8 VO 1/2003 erstmals 2019 gegen den Chiphersteller Broadcom genutzte Instrument häufiger zur...
Der Ruf nach einem schnelleren Eingreifen der Kartellbehörden bei drohenden Wettbewerbsschäden ist beinahe so alt wie die Kartellbehörden selbst. I...
Nicht zuletzt aufgrund des allseits zu beobachtenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber zunehmend bestrebt, ihren Mitarbeiterstamm aktiv zu schützen und die mit dem Mangel an Arbeitskraft einhergehenden Lohnanstiege zu begrenzen. Insbesondere in der US-amerikanischen Praxis wurde beobachtet, dass sich Arbeitgeber in wettbewerbsbeschränkender Weise, beispielsweise mittels Sperrabreden, koordinieren und hierdurch Arbeitnehmern Entwicklungsmöglichkeiten und Berufschancen abschneiden.Der Autor untersucht, inwiefern das deutsche und europäische Privat- und Kartellrecht derartiges...
Nicht zuletzt aufgrund des allseits zu beobachtenden Fachkräftemangels sind Arbeitgeber zunehmend bestrebt, ihren Mitarbeiterstamm aktiv zu schützen...