Das Wettbewerbs- und Insolvenzrecht lassen sich anhand der jeweiligen Regelungsbereiche voneinander abgrenzen. Während das Wettbewerbsrecht Verfälschungen des Wettbewerbs vermeiden soll, ist die effektive Bereinigung des Marktes von nicht wettbewerbsfähigen Akteuren Aufgabe des Insolvenzrechts.Anlass zur Neubewertung dieses Verhältnisses gibt 81b GWB. Dieser begründet zur Bußgelddurchsetzung spezielle kartellbehördliche Befugnisse, wenn der Bußgeldadressat nicht zahlungsfähig ist. Basierend auf einer herausgearbeiteten Definition der Zahlungsunfähigkeit in 81b GWB beleuchtet die...
Das Wettbewerbs- und Insolvenzrecht lassen sich anhand der jeweiligen Regelungsbereiche voneinander abgrenzen. Während das Wettbewerbsrecht Verfälsc...