Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrechts BT I. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die...
Unter Berücksichtigung der Änderungen im Schuldrecht zum 01.01.2022Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung ...
Titel-Klausel-Zustellung-Antrag / Zwangsvollstreckung wegen was - in was / das die Veräußerung hindernde Recht: Das Zwangsvollstreckungsrecht - mit diesem Skript halb so wild: Grundzüge der Zwangsvollstreckung, allgemeine und besondere Vollstreckungsvoraussetzungen sowie die klausurrelevanten Rechtsbehelfe, Drittwiderspruchsklage, 771 ZPO, in Abgrenzung zu der Klage auf vorzugsweise Befriedigung, 805 ZPO, Vollstreckungserinnerung, 766 ZPO und Vollstreckungsgegenklage, 767 ZPO werden wie gewohnt übersichtlich und gut verständlich für die Anwendung in der Klausur aufbereitet....
Titel-Klausel-Zustellung-Antrag / Zwangsvollstreckung wegen was - in was / das die Veräußerung hindernde Recht: Das Zwangsvollstreckungsrecht - mit ...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Einfach leicht gelernt! In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die wichtigsten Fälle" stellen ein ideales Lernsystem für den Einstieg in...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Immobiliarsachenrechts. Einfach leicht gelernt!...
Grundkenntnisse im Verfahrensrecht sind für die Klausuren unerlässlich.Gerade in diesem Bereich gibt es verschiedene klassische Einzelprobleme, die anhand kleiner Fälle sehr gut erlernbar sind. In gewohnter Manier wird die Falllösung klausurtypisch aufbereitet und das Thema in einen Gesamtzusammenhang gestellt. Vertiefungshinweise leisten wertvolle Hilfe für die intensivere Auseinandersetzung. Wichtige Aufbauhilfen und Tipps erleichtern die Einordnung des Erlernten.Richtig verstanden, macht auch Verfahrensrecht Spaß! Inhalt:RechtswegZuständigkeit des Gerichtsparteibezogene...
Grundkenntnisse im Verfahrensrecht sind für die Klausuren unerlässlich.Gerade in diesem Bereich gibt es verschiedene klassische Einzelprobleme, die ...
Die typischen Probleme des Familienrechts: von der Ehe als Klassiker für die Klausur (z.B. 1357 BGB; GbR; Gesamtschuldner; Gesamtgläubiger;
1365; 1369 BGB) zum ehelichen Güterrecht bis hin zur Scheidung. Gegenstand des Erbrechts sind die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, die möglichen Verfügungen (Testament bzw. Erbvertrag) des Erblassers und was sie zum Inhalt haben (z.B. Erbeinsetzung, Vermächtnis, Auflage), Annahme und Ausschlagung der Erbschaft sowie neben Fragen der Rechtsstellung des Erben (z.B. im Verhältnis zum Erbschaftsbesitzer) auch das Pflichtteilsrecht und der...
Die typischen Probleme des Familienrechts: von der Ehe als Klassiker für die Klausur (z.B. 1357 BGB; GbR; Gesamtschuldner; Gesamtgläubiger;
Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Rechtsfähigkeit der Vertragspartner, wirksame Willenserklärungen, Zugang und ggf. Bevollmächtigung voraus. Nur wenn ein wirksamer Vertrag vorliegt, entsteht die Leistungspflicht des Schuldners und deren Folgeproblematik wie Rücktritt und Schadensersatz.Inhalt:RechtssubjekteRechtsfähigkeitGeschäftsfähigkeitAllgemeine GeschäftsbedingungenStellvertretung
Besteht der Vertrag, so kann der Anspruchsteller Erfüllung, z.B. Übereignung, Überlassung der Mietsache etc. verlangen. Dies setzt unter anderem Re...
In der Praxis ist das Familienrecht eines der wichtigsten Rechtsgebiete überhaupt! Im Studium kommt dieses Rechtsgebiet häufig zu kurz. Dieses Skript ermöglicht Ihnen einen einfachen Einstieg in dieses vermeintlich schwierige Gebiet. Die wesentlichen Probleme werden nicht abstrakt, sondern jeweils anhand eines Falles dargestellt. Ihr Vorteil: Über die ausformulierte Lösung des Falles erlernen Sie genau die Sprache, die auch von Ihnen in der Klausur erwartet wird. Zusätzlich ist der Text mit der hemmer-Methode kommentiert. Es wird erklärt, was Schwerpunkt des Falles ist, welche Probleme...
In der Praxis ist das Familienrecht eines der wichtigsten Rechtsgebiete überhaupt! Im Studium kommt dieses Rechtsgebiet häufig zu kurz. Dieses Skrip...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrecht BT II. Einfach leicht gelernt!In verständlicher Sprache wird das notwendige Grundwissen präzise und knapp vermittelt. Die Bände "Grundwissen" sind die theoretischen Grundlagenbände zu unserer Skriptenreihe "Die wichtigsten Fälle". Durch die Kombination von Grundwissen und Fällen lernen Sie sowohl deduktiv (im Überblick) als auch induktiv (anwendungsspezifisch). Die Reihen "Grundwissen" und "Die wichtigsten Fälle" stellen ein ideales Lernsystem für den Einstieg in das...
Das vorliegende Skript "Grundwissen" ermöglicht Ihnen eine schnelle Einführung in die Grundlagen des Schuldrecht BT II. Einfach leicht gelernt!In ve...
Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vornherein scheitern. Ist der Vertrag unwirksam, entfallen alle vertraglichen Ansprüche, insbesondere der Erfüllungsanspruch. Wurden bereits Leistungen ausgetauscht, kommt eine Rückabwicklung nach
812 ff. BGB in Betracht. Ohne wirksamen Vertrag besteht kein Besitzrecht, damit ist auch an das gesetzliche Schuldverhältnis der
987 ff. BGB (Eigentümer-Besitzer-Verhältnis) zu denken. Lernen Sie frühzeitig, die im BGB verstreuten...
Wir unterscheiden rechtshindernde, rechtsvernichtende Einwendungen und rechtshemmende Einreden. Rechtshindernde Einwendungen lassen den Vertrag von vo...
Umfassend werden die klausurrelevanten Probleme der Miete, Pacht, Leihe, des Darlehensrechts (samt Verbraucherwiderruf nach 491 ff. BGB) und des Leasing- und Factoringrechts abgehandelt. Die äußerst wichtigen Fragestellungen aus dem Bereich Bürgschaft Reise- und Maklervertrag kommen ebenfalls nicht zu kurz.Inhalt:MietePachtLeiheDarlehenLeasingFactoringDienstvertragSchenkungBürgschaftReisevertragMaklervertragAuslobungAuftragVerwahrungsvertragBeherbergungsvertragVergleichSchuldversprechen und SchuldanerkenntnisAnweisung
Umfassend werden die klausurrelevanten Probleme der Miete, Pacht, Leihe, des Darlehensrechts (samt Verbraucherwiderruf nach 491 ff. BGB) und des...