Im April hat der Deutsche Bundestag entschieden, Import und Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen nur unter strengsten Auflagen und nur fur "hochrangige Forschungsziele" zu erlauben. In Deutschland selbst ist die Gewinnung embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dennoch ist die offentliche Gesellschaft aufgefordert, den ethischen Fragen zur Praimplantationsdiagnostik, zu Stammzellenforschung sowie des therapeutischen und reproduktiven Klonens im Raum zwischen Wissenschaft und Recht verstarkt nachzugehen.
Bernhard Schlink, an...
Im April hat der Deutsche Bundestag entschieden, Import und Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen nur unter strengsten Auflagen und nur...