Ernst-Joachim Mestmacker hat eine Reihe von Beitragen zum Urheberrecht publiziert. Diese sind freilich weit verstreut veroffentlicht, in Sammelbanden, Festschriften und in- und auslandischen Zeitschriften. In dem vorliegenden Band werden diese Beitrage zusammengefuhrt und so erstmals in einer Gesamtschau zuganglich gemacht. Die Gesamtschau zeigt die Breite der Themenstellungen, die Mestmacker behandelt. Sie macht zugleich aber auch die Koharenz des Gesamtschaffens deutlich. Urheberrecht und Wahrnehmungsrecht werden bei Mestmacker stets im wirtschaftsrechtlichen Kontext gesehen und zudem von...
Ernst-Joachim Mestmacker hat eine Reihe von Beitragen zum Urheberrecht publiziert. Diese sind freilich weit verstreut veroffentlicht, in Sammelbanden,...
Urheber von musikalischen Werken konnen ihre Verwertungsrechte und gesetzlichen Vergutungsanspruche aus sachlichen oder auch rechtlichen Grunden z.T. nicht selbst wahrnehmen. Sie bedienen sich daher einer Verwertungsgesellschaft, die ihre Interessen gebundelt gegenuber den Musiknutzern vertritt. Im Bereich der musikalischen Urheberrechte nimmt die GEMA urheberrechtliche Verwertungsrechte und Vergutungsrechte der Rechteinhaber wahr. Die Reichweite ihrer Tatigkeit ergibt sich aus der Rechteubertragung, die im sog. Berechtigungsvertrag erfolgt. Die Verfasserin analysiert die Rechteubertragungen...
Urheber von musikalischen Werken konnen ihre Verwertungsrechte und gesetzlichen Vergutungsanspruche aus sachlichen oder auch rechtlichen Grunden z.T. ...