Wird uber das Vermogen einer naturlichen Person das Insolvenzverfahren eroffnet, gelangen haufig Personenversicherungsvertrage (Lebens-, Berufsunfahigkeits-, private Kranken- und Unfallversicherungen) in den Fokus des Insolvenzverwalters. Dabei kollidiert das Interesse des Verwalters und der Glaubiger an einem umfangreichen Zugriff auf die Versicherungsleistungen regelmaig mit den Interessen des Versicherungsnehmers und der Drittberechtigten, etwa der Bezugsberechtigten. Auch staatliche Interessen sind haufig tangiert. Der Autor untersucht umfassend die auf diesem Interessenkonflikt...
Wird uber das Vermogen einer naturlichen Person das Insolvenzverfahren eroffnet, gelangen haufig Personenversicherungsvertrage (Lebens-, Berufsunfahig...
Vertraglich vereinbarte Aufrechnungen gehoren zu den wichtigsten zivilrechtlichen Erfullungssurrogaten. Zugleich stellen sie bei drohender Insolvenz oder Zwangsvollstreckung relativ einfache Gestaltungsoptionen zur Verkurzung des schuldnerischen Vermogens dar, da sie es einem Glaubiger ermoglichen, eine Forderung des Schuldners ohne reale Leistungserbringung zum Erloschen zu bringen. Diese Arbeit untersucht fur die verschiedenen Varianten vertraglich vereinbarter Aufrechnungen, unter welchen Voraussetzungen diese zugunsten der Insolvenz- bzw. Zwangsvollstreckungsglaubiger im Wege der...
Vertraglich vereinbarte Aufrechnungen gehoren zu den wichtigsten zivilrechtlichen Erfullungssurrogaten. Zugleich stellen sie bei drohender Insolvenz o...
Die Zielsetzung des Insolvenzverfahrens erschopft sich nicht alleine in der effektiven Befriedigung der Glaubiger. Seine Aufgabe ist ebenso, insolvente Unternehmen zu sanieren und redliche Schuldner von ihren Verbindlichkeiten zu befreien. Um dieser Funktion auch im Gewerberecht Geltung zu verschaffen, hat der Gesetzgeber dem Insolvenzrecht durch Einfuhrung des 12 GewO Vorrang vor dem Gewerberecht eingeraumt. Anders als bei Gewerbetreibenden fuhrt die Eroffnung des Insolvenzverfahrens bei zulassungsbeschrankten Freiberuflern regelmaig zu einem Widerruf der Berufszulassung. Der Autor...
Die Zielsetzung des Insolvenzverfahrens erschopft sich nicht alleine in der effektiven Befriedigung der Glaubiger. Seine Aufgabe ist ebenso, insolv...
Der Band beschaftigt sich mit Mitteln des Insolvenzverwalters zur Ermittlung und Substantiierung von Anfechtungsanspruchen. Der Autor stellt die Auskunftspflichten des Anfechtungsgegners, die insolvenzspezifischen Informationsquellen sowie die Beweiserleichterungen des Insolvenzverwalters dar und entwickelt schlielich einen Auskunftsanspruch.
Der Band beschaftigt sich mit Mitteln des Insolvenzverwalters zur Ermittlung und Substantiierung von Anfechtungsanspruchen. Der Autor stellt die Au...