Wird uber das Vermogen einer naturlichen Person das Insolvenzverfahren eroffnet, gelangen haufig Personenversicherungsvertrage (Lebens-, Berufsunfahigkeits-, private Kranken- und Unfallversicherungen) in den Fokus des Insolvenzverwalters. Dabei kollidiert das Interesse des Verwalters und der Glaubiger an einem umfangreichen Zugriff auf die Versicherungsleistungen regelmaig mit den Interessen des Versicherungsnehmers und der Drittberechtigten, etwa der Bezugsberechtigten. Auch staatliche Interessen sind haufig tangiert. Der Autor untersucht umfassend die auf diesem Interessenkonflikt...
Wird uber das Vermogen einer naturlichen Person das Insolvenzverfahren eroffnet, gelangen haufig Personenversicherungsvertrage (Lebens-, Berufsunfahig...