Negative Immissionen, die anhand von Fallgruppen aufgezeigt werden, resultieren aus nicht unmittelbar grenzüberschreitenden Handlungen auf einem Grundstück, in deren Folge lagebezogene Vorteile eines Nachbargrundstücks, über die dieses bisher verfügte, beeinträchtigt werden. Solche Beeinträchtigungen sollen nach herrschender Zivilrechtsanschauung grundsätzlich hinzunehmen sein, weil der "Störer" bei seinen Aktivitäten in den räumlichen Grenzen seines Grundstücks verbleibt. Aus dem Begriff des zivilrechtlichen Eigentums in §903 BGB läßt sich jedoch nicht herleiten, daß die...
Negative Immissionen, die anhand von Fallgruppen aufgezeigt werden, resultieren aus nicht unmittelbar grenzüberschreitenden Handlungen auf einem Grun...
Die Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts schlägt in ihrem Reformentwurf eine Auflösung des klassischen Gewährleistungsrechts vor. Statt dessen soll in Anlehnung an das UN-Kaufrecht ein allumfassender Haftungstatbestand in Gestalt der Pflichtverletzung eingeführt werden, unter den auch der Sachmangel zu subsumieren sein soll. Der Verf. nimmt dies zum Anlaß, die bekannten, die Reformdiskussion auslösenden Probleme der geltenden Sachmängelhaftung umfassend zu untersuchen und diese dem Entwurf der Schuldrechtskommission gegenüberzustellen.§Sein Hauptaugenmerk gilt dabei den...
Die Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts schlägt in ihrem Reformentwurf eine Auflösung des klassischen Gewährleistungsrechts vor. Statt d...