Die Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts schlägt in ihrem Reformentwurf eine Auflösung des klassischen Gewährleistungsrechts vor. Statt dessen soll in Anlehnung an das UN-Kaufrecht ein allumfassender Haftungstatbestand in Gestalt der Pflichtverletzung eingeführt werden, unter den auch der Sachmangel zu subsumieren sein soll. Der Verf. nimmt dies zum Anlaß, die bekannten, die Reformdiskussion auslösenden Probleme der geltenden Sachmängelhaftung umfassend zu untersuchen und diese dem Entwurf der Schuldrechtskommission gegenüberzustellen.§Sein Hauptaugenmerk gilt dabei den...
Die Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts schlägt in ihrem Reformentwurf eine Auflösung des klassischen Gewährleistungsrechts vor. Statt d...