Das "Recht", seinem Ideal nach eine sinnvoll aufgebaute Summe von Geboten und Verboten, kann als identisch mit den Entscheidungen der Gerichte als der berufenen Interpreten und Vollstrecker seiner Normen gedacht werden. Nach dieser auf der staatlichen Autorität aufbauenden Auffassung sind "Recht" und "Gericht" deckungsgleich: Erst das Gericht sagt, was in einem gegebenen Fall das "Recht" ist. Das rechtskräftige Urteil schafft, je nachdem, ob es ein Recht zu- oder aberkennt, mindestens eine Bestärkung, wenn nicht gar eine neue Schöpfung der Rechtslage. Denn das zuerkannte Recht, das vor...
Das "Recht", seinem Ideal nach eine sinnvoll aufgebaute Summe von Geboten und Verboten, kann als identisch mit den Entscheidungen der Gerichte als der...