Die Arbeit behandelt die Arzte-GmbH, die - von Freiberuflern traditionell abgelehnt - seit Anfang der 90er Jahre vermehrt in der Diskussion steht. Im Hinblick auf ihre Zulassigkeit wird das arztliche Berufsrecht unter eingehender Wurdigung der verfassungsrechtlichen Problematik gesammelt und systematisch ausgewertet. Anschlieend widmet sich die Arbeit der Organbesetzung. Sie fragt, ob Nicht-Arzten der Zugang zu Gesellschafter- und Geschaftsfuhrerpositionen in der Arzte-GmbH verschlossen sein kann und die fachliche Weisungsfreiheit des Arztes dennoch gewahrleistet bleibt. Auerdem wird...
Die Arbeit behandelt die Arzte-GmbH, die - von Freiberuflern traditionell abgelehnt - seit Anfang der 90er Jahre vermehrt in der Diskussion steht. ...
Die Internationalisierung bzw. die Europaisierung aller Lebensbereiche macht auch vor dem Arzthaftungsrecht nicht halt. Man stelle sich insoweit nur die Behandlung eines Urlaubers an seinem auslandischen Urlaubsort oder die Reisegruppe im Ausland, innerhalb derer sich ein Arzt befindet, vor. Auch die Falle der schonheitschirurgischen Eingriffe im Ausland gehoren hierzu. All diese Situationen beruhren mehrere Rechtsordnungen, so dass sich die Frage stellt, welches materielle Recht auf den Fall anzuwenden ist und in welchem Staat der Klager seine Anspruche etwa wegen eines Behandlungsfehlers...
Die Internationalisierung bzw. die Europaisierung aller Lebensbereiche macht auch vor dem Arzthaftungsrecht nicht halt. Man stelle sich insoweit nu...
Die Schrift stellt das Recht der Hochschulmedizin in seiner Gesamtheit dar. Sie gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil befasst sich mit den Grundlagen und umschreibt den Begriff, die Aufgaben, die Entwicklung und das Verfassungsrecht als Ordnungsrahmen der Hochschulmedizin. Der zweite Teil behandelt die Organisation der Hochschulmedizin im engeren Sinne, die Rechtsform und Organe des Universitatsklinikums und der medizinischen Fakultat sowie das Zusammenwirken von Fachbereich und Klinikum. Im dritten Teil werden aus den Sachgebieten "Personal," "Finanzierung" und "staatliche Aufsicht"...
Die Schrift stellt das Recht der Hochschulmedizin in seiner Gesamtheit dar. Sie gliedert sich in drei Teile. Der erste Teil befasst sich mit den Grund...
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz einhelliger Auffassung ist namlich die Aufklarung vor der Behandlung die klassische und geradezu typische Aufgabe des behandelnden Arztes bzw. des Operateurs, 6. "Die Aufklarungspflicht obliegt demnach als arztliche Aufgabe ausschlieBlich dem Arzt, 7. So lauten die Stellungnahmen dreier Juristen auf die Frage der Redaktion der Deutschen Krankenpflegezeitschrift: "Wer darf Informationen an den Patienten weiterge ben und welche?"g Diese Auskunfte...
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz...
Schuldet der Arzt Unterhalt fur ein Kind, dessen Geburt er aufgrund einer Indikation nach 218a StGB hatte verhindern sollen? Wie wirkt sich die Arzthaftpflicht auf das Lebensrecht aus? Das Kind selbst hat Ersatzanspruche, wenn es im embryonalen Stadium geschadigt wurde. Gilt dies auch bei Schadigung der elterlichen Gene in vivo oder vitro oder wenn ein Abbruch einer Indikation fahrlassig unterblieb? Dieses aktuelle Thema wird in diesem Buch ausfuhrlich an Fallbeispielen erortert und Losungsansatze aufgezeigt."
Schuldet der Arzt Unterhalt fur ein Kind, dessen Geburt er aufgrund einer Indikation nach 218a StGB hatte verhindern sollen? Wie wirkt sich die Arztha...
Das Transplantationsgesetz (TPG ) ist am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten. Nach acht Jahren ist es Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen. Seit dem 1. Dezember 1997 hat sich nicht nur die Transplantationsmedizin weiterentwickelt, es haben sich auch Niveau und Intensitat der juristischen und ethischen Diskussion der Materie verandert. Es hat sich gezeigt, dass erhebliche Teile des Gesetzes mit verfassungsrechtlichen Vorgaben kollidieren oder unklar bzw. handwerklich missgluckt sind.
Das vorliegende Buch fasst den Stand der Kritik an Konzeption und Umsetzung des TPG aus der Sicht...
Das Transplantationsgesetz (TPG ) ist am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten. Nach acht Jahren ist es Zeit, Zwischenbilanz zu ziehen. Seit dem 1. De...
Die Autorin macht eine weite Begriffsbestimmung der neuen Behandlungsmethode zum Ausgangspunkt ihres Werks und ordnet sie in das System des arztlichen Tatigwerdens ein. Die von ihr identifizierten Kategorien bezieht sie in den Uberblick uber das System der Arzthaftung mit ein. Schwerpunkt ist eine haftungsrechtliche Betrachtung des gesamten Behandlungsgeschehens mit besonderem Augenmerk auf Fehlerquellen, Aufklarung und Organisation. Erortert werden auch haftungsrechtliche Fragen bei forschendem arztlichem Handeln sowie die Probandenversicherung."
Die Autorin macht eine weite Begriffsbestimmung der neuen Behandlungsmethode zum Ausgangspunkt ihres Werks und ordnet sie in das System des arztlichen...
Ersteinsatz bei der "Anfangeroperation": die rechtlichen Besonderheiten zum Schutz von Patienten. Der Autor legt den Schwerpunkt auf die Reichweite des Begriffs der "Anfangeroperation" wie ihn der Bundesgerichtshof pragte und auffasst. Aufklarungspflicht vor einer Anfangerbehandlung fur Anfanger, Ausbilder, Chefarzte und Kliniktrager. Plus: Haftungsprobleme, Sorgfaltsmassstab, Beweislastverteilung im Fall der fehlgeschlagenen Anfangeroperation.
"
Ersteinsatz bei der "Anfangeroperation": die rechtlichen Besonderheiten zum Schutz von Patienten. Der Autor legt den Schwerpunkt auf die Reichweite...
Die Delegation und Substitution rztlicher Leistungen ist t glich ge bte klinische Praxis. Dabei ist die Diskussion, was berhaupt aus rztlicher Sicht delegierbar ist und welche Leistungen origin r rztliche Aufgaben bleiben, nicht abgeschlossen. Das Thema hat medizinische, medizinrechtliche, berufspolitische und konomische Relevanz. Dennoch fehlen klare rechtliche Vorgaben und Regelungen; auch aus medizinischer/pflegerischer Sicht wird diskutiert, was genau origin re rztliche Aufgabe ist und in den Kernbereich rztlicher Leistungen f llt. Die Referate und die Diskussionen beim K lner Symposium...
Die Delegation und Substitution rztlicher Leistungen ist t glich ge bte klinische Praxis. Dabei ist die Diskussion, was berhaupt aus rztlicher Sicht d...
In der Arbeit wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Erhaltung menschlichen Lebens Schadensersatzanspruche des Patienten begrundet. Die Fragestellung ergibt sich aus dem Patientenrecht auf Selbstbestimmung, das auch die Ablehnung lebenserhaltender Massnahmen regelt. Nach Darstellung der straf- und haftungsrechtlichen Grundlagen erlautert die Autorin, wer in welcher Situation uber lebenserhaltende Massnahmen zu entscheiden hat. Anhand verschiedener Fallkonstellationen wird gepruft, inwieweit diese Massnahmen Schadensersatzanspruche auslosen."
In der Arbeit wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen die Erhaltung menschlichen Lebens Schadensersatzanspruche des Patienten begrundet. Die Fr...