Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz einhelliger Auffassung ist namlich die Aufklarung vor der Behandlung die klassische und geradezu typische Aufgabe des behandelnden Arztes bzw. des Operateurs, 6. "Die Aufklarungspflicht obliegt demnach als arztliche Aufgabe ausschlieBlich dem Arzt, 7. So lauten die Stellungnahmen dreier Juristen auf die Frage der Redaktion der Deutschen Krankenpflegezeitschrift: "Wer darf Informationen an den Patienten weiterge ben und welche?"g Diese Auskunfte...
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche Aufklarungspflicht "besteht ein ausschlieBlicher Zustandig keitsbereich des Arztes"s. "N ach ganz...
Die "Gefäßchirurgie" aus der renommierten Kirschnerschen Operationslehre - jetzt als Sonderausgabe.- Umfassend: Die gesamte Bandbreite der klassischen, konventionellen Gefäßchirurgie- Unübertroffen anschaulich: Über 600 erstklassige Abbildungen, viele davon als farbige Bilderfolgen zu den Operationsverfahren- Mit einem Vorwort von Prof. van Dongen zum aktuellen Stellenwert der beschriebenen TherapienEin Klassiker von zeitlosem Wert - auch für das 21. Jahrhundert!
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