The text concerns itself with the scope of the concepts of "social ignorance" in the law, particularly in case law. "Social knowledge" refers to general knowledge about that behavior which society expects and demands in various type situations, and with reactions and sanctions one must reckon with when conduct deviates from model behavior. The low level of knowledge of law, so obvious in modern society, is not primarily to be ascribed to the sheer volume of legal rules and doctrines, but rather to the multiplicity and impenetrability of market behavior, and the economic powerlessness of the...
The text concerns itself with the scope of the concepts of "social ignorance" in the law, particularly in case law. "Social knowledge" refers to gener...
Die Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft fur Soziologie hat im Oktober 1980 in Bremen eine Tagung veranstaltet, auf der uber Rechtsformen ge sprochen wurde, die die Vielfalt der Kooperation und Verflechtung zwischen Staat und Wirtschaft verfassen. Der vorliegende Band enthiilt uberarbeitete Beitriige zu dieser Tagung. Der Stiftung Volkswagenwerk ist fur die finanzielle Forderung der Tagung und des Drucks zu danken. Volkmar Gessner Gerd Winter 7 1 Literaturbericht zum Thema Von Gerd Winter Mit dem Abklingen der Sozialisierungsdebatte Anfang der funfziger Jahre riickte die...
Die Sektion Rechtssoziologie in der Deutschen Gesellschaft fur Soziologie hat im Oktober 1980 in Bremen eine Tagung veranstaltet, auf der uber Rechtsf...
Die interdisziplinare Diskussion uber Strafrecht bemuht sich, den Stellenwert des Strafrechts im Rahmen des gesamten Ensembles gesellschaftlicher Mechanismen der Integration und Kontrolle zu bestimmen. Dabei markieren Strafrecht und Selbstdisziplinierung die beiden Endpole einer Skala von Mechanismen, welche die Rolle des Subjekts in bezug auf die Ordnungsschemata abstufen. Die verschiedenen Schichten sozialer Kontrolle sowie ihr jeweiliges Verhaltnis zu den genannten Polen werden hier aus unterschiedlichen disziplinaren Blickwinkeln beleuchtet."
Die interdisziplinare Diskussion uber Strafrecht bemuht sich, den Stellenwert des Strafrechts im Rahmen des gesamten Ensembles gesellschaftlicher Mech...
Vor zwei Jahren, im Januar 1982, veroffentlichte mein Freund und Kollege Man fred Rehbinder in der "Juristenzeitung" einen Aufsatz, worin er einige "Fragen an die Nachbarwissenschaften zum sog. Rechtsgefuhl" stelltel . Er verband hiermit zwar einige Hinweise, wie er sich die Beantwortung seiner Fragen denke, liess aber im wesentlichen den Leser im Ungewissen und daher in der Meinung, dass seine Fra gen ernst gestellt und durchaus nicht nur der rhetorischen Absicht entsprungen seien, einige eigene Patentrezepte zu ihrer Beantwortung aus nachbarlichen Landen frisch auf dem Tisch des Juristen...
Vor zwei Jahren, im Januar 1982, veroffentlichte mein Freund und Kollege Man fred Rehbinder in der "Juristenzeitung" einen Aufsatz, worin er einige "F...
Die Rechtswissenschaft versteht sich traditionell nicht in erster Linie als Wissenschaft von der Herstellung richtigen Rechts oder als Wissenschaft von der richtigen Herstellung des Rechts. Sie wilJ vielrnehr vor allern Wissenschaft vorn richtigen Verstandnis und der richtigen Anwendung des geltenden Rechts sein. .Irn Zentrurn steht die Rechtsdogrnatik. Rechtskritik und Gesetzesreforrn werden keineswegs gernieden, aber doch vorwiegend bei Gelegenheit der dogrnatischen Behandlung des geltenden Rechts rniterledigt. AIs Teildisziplin der Rechtswissenschaft oder gar zurn Ausbildungskanon...
Die Rechtswissenschaft versteht sich traditionell nicht in erster Linie als Wissenschaft von der Herstellung richtigen Rechts oder als Wissenschaft vo...
Unsere Arbeitsgemeinschaft uber "Verantwortlichkeit und Recht" kommt ohne ein Referat uber die "Verantwortung des Rechtswissenschaftlers fur das Recht" aus. Dennoch war es in der Vergangenheit und ist es in einem schwacheren Grad auch heute noch die Rechtswissenschaft, die im europaischen und im von Europa beeinflussten Raum das Recht pragt - zwar nicht in den Einzelheiten seiner Ausgestaltung, wohl aber in seinen leitenden Grundgedanken und Zweck setzungen. Beispielhaft erwahnt sei der Ubergang von der Begriffsjurisprudenz zur Interessenjurisprudenz, der sich symbolisch in einem...
Unsere Arbeitsgemeinschaft uber "Verantwortlichkeit und Recht" kommt ohne ein Referat uber die "Verantwortung des Rechtswissenschaftlers fur das Recht...
Eine erste interdisziplinare Arbeitsgemeinschaft, die vor zwei Jahren hier im ZiF stattfand, war einer inoffiziellen Methode der Rechtsbegrundung gewidmet, der Rechtsbegrundung aus dem "Rechtsgefuhl." Unsere heutige zweite Arbeitsge meinschaft betrifft eine offizielle Methode der Rechtsbegrundung, namlich dieje nige aus staatlich anerkannten Grundrechten. Dass zu so offiziellem Anlass neben Vertretern der Rechtswissenschaften auch die Vertreter der Sozial- und Verhal tenswissenschaften zu Wort kommen sollen und in vorbereitenden Beitragen auch schon zu Wort gekommen sind, ist leider noch...
Eine erste interdisziplinare Arbeitsgemeinschaft, die vor zwei Jahren hier im ZiF stattfand, war einer inoffiziellen Methode der Rechtsbegrundung gewi...