ISBN-13: 9783531119496 / Niemiecki / Miękka / 1987 / 353 str.
ISBN-13: 9783531119496 / Niemiecki / Miękka / 1987 / 353 str.
Eine erste interdisziplinare Arbeitsgemeinschaft, die vor zwei Jahren hier im ZiF stattfand, war einer inoffiziellen Methode der Rechtsbegrundung gewidmet, der Rechtsbegrundung aus dem "Rechtsgefuhl." Unsere heutige zweite Arbeitsge meinschaft betrifft eine offizielle Methode der Rechtsbegrundung, namlich dieje nige aus staatlich anerkannten Grundrechten. Dass zu so offiziellem Anlass neben Vertretern der Rechtswissenschaften auch die Vertreter der Sozial- und Verhal tenswissenschaften zu Wort kommen sollen und in vorbereitenden Beitragen auch schon zu Wort gekommen sind, ist leider noch immer keineswegs selbstverstand lich - so wenig, dass es seinerseits wiederum einer Begrundung bedarf. Ich will daher in meinen einleitenden Bemerkungen diese Begrundung zu geben versu chen. Dabei will ich zunachst hypothetisch bleiben: Eine Teilnahme von Erfahrungs wissenschaftlern am Rechtsgesprach rechtfertigt sich jedenfalls dann, wenn die Gestalt der Rechtsordnung auch von Erfahrungen bestimmt wird. Moglich ist das in doppelter Hinsicht: zum einen kann durch Erfahrungswissen die soziale Wirk samkeit der Rechtsordnung begrundet oder verstarkt werden, zum andern kann das Erfahrungswissen der inhaltlichen Richtigkeit des Rechts, seiner Gerechtig keit, zugute kommen. In der ersten Hinsicht ist die Bedeutung von Erfahrungwis sen und damit die Berechtigung der Erfahrungswissenschaftler, zum Thema mitzureden, seit langerem ausser Streit. Dagegen ist noch immer nicht ausdisku tiert, ob Erfahrungswissenschaftler auch in der zweiten Hinsicht, d. h. hinsichtlich der Gerechtigkeit des Rechts, etwas beizutragen ha