Die internationale Zuständigkeit für lauterkeitsrechtliche Verfahren ist durch den EuGH noch nicht geklärt. Maßgebend für die Lösung sind die Grundprinzipien der Brüssel Ia-VO sowie die deliktsspezifischen Besonderheiten. Dabei wird zunächst umfassend auf die Rechtsprechung des EuGH zu vergleichbaren Sonderdelikten eingegangen und hergeleitet, wieso sie für das Lauterkeitsrecht nicht gelten kann. Ohne Differenzierung, ob die unlautere Handlung online oder offline begangen wurde, wird - unter Ablehnung des Ubiquitätsprinzips - auf den Marktort als zuständigkeitsrelevanten...
Die internationale Zuständigkeit für lauterkeitsrechtliche Verfahren ist durch den EuGH noch nicht geklärt. Maßgebend für die Lösung sind die Gr...
"Avoid Probate!" Gemäß dieser Devise wird in den USA heute im Todesfall der Großteil der Vermögen "am Nachlass vorbei" übertragen. Möglich macht dies die Verwendung sog. will substitutes, denen sich das Werk eingehend widmet. Nach einer Einführung in die Grundzüge des Erb- und Nachlassverfahrensrechts der US-Bundesstaaten und einer vertieften Darstellung des Phänomens der will substitutes wird schwerpunktmäßig den Fragen nachgegangen, wie sich die behandelten Rechtsfiguren in das Gefüge des europäischen und autonomen Internationalen Privatrechts einpassen und...
"Avoid Probate!" Gemäß dieser Devise wird in den USA heute im Todesfall der Großteil der Vermögen "am Nachlass vorbei" übertragen. Möglic...