Die Europäische Erbrechtsverordnung schafft einheitliche Regelungen zum anwendbaren Recht in grenzüberschreitenden Nachlassfällen. Sowohl im Bereich der objektiven Anknüpfung (letzter gewöhnlicher Aufenthalt) wie auch der Rechtswahl (Heimatrecht) kann der Erblasser Einfluss nehmen und das Erbrecht zur Anwendung bringen, das ihm am günstigsten erscheint. Dies kann Anlass zur Prüfung einer Gesetzesumgehung bieten, der viele Rechtsordnungen mit eigenständigen nationalen Mechanismen begegnen. Hieran knüpft Erwägungsgrund 26 der Verordnung an, der einen Rückgriff auf entsprechende...
Die Europäische Erbrechtsverordnung schafft einheitliche Regelungen zum anwendbaren Recht in grenzüberschreitenden Nachlassfällen. Sowohl im Bereic...