Die Erfahrung verbandsbezogenen Unrechts läßt die Forderung nach Strafen gegen Verbände und insbesondere Unternehmen laut werden - und zwar über die bestehende Geldbußenregelungen des Ordnungswidrigkeitenrechts und des europäischen Rechts hinaus.§Der Verfasser untersucht, ob eine solche dem internationalen Trend folgende Verbandsbestrafung begründbar ist. Dabei erweist sich eine einheitliche Begründung von Individual- und Kollektivstrafe als unmöglich. Sie muß entweder für das gesamte Strafrecht auf eine subjektive Zurechnung und damit das Schuldprinzip verzichten. Oder es wird...
Die Erfahrung verbandsbezogenen Unrechts läßt die Forderung nach Strafen gegen Verbände und insbesondere Unternehmen laut werden - und zwar über d...